WAZ-Gruppe verkauft Töchter an Personaldienstleister

Essen/ Hagen. Die WAZ-Mediengruppe hat ihre beiden Versand- und Weiterverarbeitungsfirmen an den Druckstandorten Hagen und Essen verkauft. Über den Verkauf der Versand- und Weiterverarbeitung Hagen (VuW Hagen) zum 1. Juli 2012 an Holger Stark,  einen der Gesellschafter der Unternehmensgruppe Stark, wurde der Betriebsrat der VuW Hagen am Dienstag, 20. Juni informiert. Bereits zwei Tage später stellten sich die neuen Geschäftsführer den 240 Beschäftigten vor.

Die Zeitarbeitsfirma Stark, die nach eigenen Angaben 2500 Mitarbeiter beschäftigt, bezeichnet sich selbst als einer der führenden Mediendienstleister in Europa. Die VuW Hagen soll auf dem Wege eines Werkvertrages Einlegearbeiten und den Versand  für das Druck- und Verlagszentrum in Hagen erledigen. Nach Informationen des Betriebsrats der VuW Hagen sollen dort auch Mitarbeiter der Presse- und Verlagsservice GmbH  (PVS) eingestellt werden. Denen war zum 31. Oktober gekündigt worden. Diese werden nun nach BR-Informationen ab dem 1. Juli direkt zu noch schlechteren Konditionen bei der Unternehmensgruppe Stark beschäftigt. Der Betriebsrat befürchtet nun, dass die Beschäftigten gegeneinander ausgespielt werden, um das Lohnniveau insgesamt noch einmal zu drücken. Die PVS-Beschäftigten hatten, so ver.di-Sekretär Rainer Sauer aus Essen, als Leiharbeiter  Verpackungs- und Einlegearbeiten in den WAZ-Druckhäusern erledigt. Etwa zehn PVS-Beschäftigte versuchen nun, über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ihre Beschäftigung bei der VuW Essen beim Arbeitsgericht einzuklagen.

Die Versand- und Weiterverarbeitung Essen (VuW Essen) ist zeitgleich  an einen anderen großen Personal-Dienstleister in der Medienbranche verkauft worden: Die tabel Gmbh in Hannover.  Die VuW Essen hat zur Zeit 200 Beschäftigte. Auf Nachfrage hat die WAZ-Mediengruppe mitgeteilt, dass sich für die Beschäftigten aus dem Verkauf keinerlei arbeitsvertragliche Veränderungen ergeben. Die Verträge und deren Laufzeiten würden von den beiden Dienstleistern übernommen. Dies sei Bestandteil der Verkaufsverträge.  Die Geschäftsführung des Druck- und Verlagszentrums Hagen, so teilt die WAZ-Mediengruppe weiter mit, habe mit der VuW Hagen genauso wie das Druckhaus WAZ mit der VuW Essen einen neuen mehrjährigen Werkvertrag abgeschlossen.

Offensichtlich sind die Verkäufe von langer Hand vorbereitet worden. Die VuWs in Essen und Hagen hatten lange Zeit unter einem gemeinsamen Firmendach firmiert, bis sie im vergangenen Jahr in zwei eigenständige GmbHs auseinanderdividiert wurden.  fbi

 

 

3.293 Antworten zu “WAZ-Gruppe verkauft Töchter an Personaldienstleister”

  1. Anonymous sagt:

    Wenn ich dem Bäckermeister sage, hier ist ein Mann der für dich im Werksvertrag arbeitet, er backt dir in einer Stunde 300 Brötchen für einen Preis für 10 von 0,60 € das sind dann 18 €, das ist dann ein Werksvertrag weil ich dir 20 Bäcker gebe mit einem Vorarbeiter, der die Leistung überprüft und verbessert.
    Gebe ich dem Bäckermeister 20 Mann und Stelle pro vorma einen Vorarbeiter der vom Bäckermeister zusätzlich mit 30 € bezahlt wird und die 20 Mann bezahlt der Bäckermeister mit 18 € in der Stunde, so spricht man von einer Arbeitnehmerüberlassung, natürlich macht der Bäckermeister das schmutzige Spiel mit und hat bei einer Überprüfung die Bücher sauber geschrieben. Aber da muss dann alles sauber sein.

  2. Anonymous sagt:

    Das Thema Werksvertrag sollte uns in den nächsten Tagen etwas genauer beschäftigen, weil wir ja einen sauberen Werksvertrag haben wollen, oder nicht ?

  3. Anonymous sagt:

    Na wir wollen alle einen Tarifvertrag bei der DZE und fest zur Funke Gruppe gehören. Das sollte unser Ziel sein. Die haben uns genug verarscht die letzten Jahre

  4. Anonymous sagt:

    Der Werkvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung eines bestimmten Werkes, das in der Form eines Sachwerkes, einer Geistestätigkeit oder als bestimmter Arbeitserfolg erbracht werden kann.

    Hauptleistungspflichten des Bestellers sind die Zahlung der Vergütung und die Abnahme des fertigen Werkes.

    Der Werkvertrag ist abzugrenzen von den folgenden Vertragsformen:

    Dienstvertrag, bei dem der Dienstleistende nur das Bemühen um den Erfolg schuldet (der Werkunternehmer hat das Werk zu vollenden und zum vereinbarten Zeitpunkt mangelfrei zu übergeben).

    Werklieferungsvertrag: Ein Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat.

    Von dem Anwendungsbereich des Werkvertragsrechts erfasst bleiben damit im Wesentlichen die Herstellung von Bauwerken, reine Reparaturarbeiten und die Herstellung nichtkörperlicher Werke, wie zum Beispiel die Planung von Architekten oder die Erstellung von Gutachten (BGH 23.07.2009 – VII ZR 151/08).

    Gemäß § 632a BGB hat der Unternehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen (Forderungssicherung des Werkvertragesrechts).

    Mit der Abnahme billigt der Besteller das hergestellte Werk als vertragsgemäß hergestellt. Die Abnahme kann gemäß § 640 BGB nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

    Dem Vertragsschluss sollte eine auch vom Kunden unterzeichnete detaillierte Leistungsbeschreibung zugrunde liegen.

    Die Rechtsfolgen eines Verzuges oder einer Unmöglichkeit beurteilen sich nach dem allgemeinen Schuldrecht.
    2. Abrechnung nach Stundenlohn

    Haben die Werkvertragsparteien die Vergütung der Arbeit zu einem bestimmten Stundenlohn vereinbart, muss der Unternehmer zur schlüssigen Begründung seines Vergütungsanspruchs grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen angefallen sind (BGH 17.04.2009 – VII ZR 164/07).

    Grundsätzlich nicht erforderlich ist eine Differenzierung in der Art, dass die abgerechneten Arbeitsstunden einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden. Es ist Sache des Bestellers, eine Begrenzung der Stundenlohnvergütung dadurch zu bewirken, dass er Tatsachen vorträgt, aus denen sich die Unwirtschaftlichkeit der Betriebsführung des Unternehmers ergibt. Dabei ist es ihm nach allgemein für eine geordnete Prozessführung geltenden Grundsätzen nicht gestattet, die Erforderlichkeit des vom Unternehmer abgerechneten Zeitaufwands ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt „ins Blaue hinein“ zu bestreiten. Vielmehr muss er die ihm bekannten oder ohne Weiteres ermittelbaren Umstände vortragen, aus denen sich die Unwirtschaftlichkeit der Betriebsführung ergibt (BGH 28.05.2009 – VII ZR 74/06).

    Wird der Stundenlohnzettel nicht vorgelegt, kann der Auftragnehmer seine werkvertragliche Verpflichtung zur Vorlage der Stundenlohnzettel auch noch mit der Erteilung der Schlussrechnung Genüge tun, soweit darin die erforderlichen Angaben enthalten sind bzw. nachgeholt werden. Jedoch muss der Auftragnehmer dann nachträglich alle notwendigen Angaben machen, die in den Rapporten bzw. Stundenzetteln hätten enthalten sein müssen, um den Vergütungsanspruch zu rechtfertigen (OLG Düsseldorf 09.08.2013 – 22 U 161/12).
    3. Skontovereinbarung

    Bei einer Skontovereinbarung handelt es sich um einen durch die fristgemäße Zahlung aufschiebend bedingten Teilerlass der Werklohnforderung nach den §§ 397 Abs. 1, 158 BGB.

    Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug befugt, wenn er innerhalb der Skontofrist die berechtigte Forderung des Auftragnehmers in vollem Umfang befriedigt. Eine andere Zahlungsmodalität muss sich aus der Skontovereinbarung ergeben (OLG Stuttgart 06.03.2012 – 10 U 102/11).

  5. Bitte lesen sagt:

    Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

    Bekannt und bei der Abgrenzung als problematisch gesehen sind vor allem die Fälle, in denen Tätigkeiten ausgegliedert werden, die ständig ausgeführt werden müssen, wie etwa Verpackungs-, Lager- und auch Transportarbeiten. Letztlich entscheidend für die Abgrenzung zwischen Leiharbeitsvertrag und Werkvertrag ist: Wer trägt die Verantwortung? – Denn bei ernsthaften Haftungsfällen wird schnell deutlich, ob ein auf werkvertraglicher Basis Tätiger die Verantwortung „nur auf dem Papier“ übernommen hat. Nur wenn ein Werkunternehmer die Abläufe in seinem übernommenen Arbeitsbereich selbst organisiert, seine Arbeitnehmer einteilt und darauf achtet, dass sie ihre Arbeit vertragsgemäß erbringen, liegt ein Werkvertrag vor. Dann steht in der Regel auch fest, dass er, wenn bei der Ausführung der Arbeit ein Schaden entsteht, die Verantwortung übernimmt.

    Die Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung sind deftig: Dies kann je nach Konstellation dazu führen, dass der Arbeitnehmer die gegebenenfalls höhere Vergütung eines vergleichbaren Arbeitnehmers des entleihenden Unternehmens verlangen oder sich auf das Bestehen eines direkten Arbeitsverhältnisses mit diesem Unternehmen berufen kann. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses muss der Beschäftigte darlegen und beweisen. Er kann sich allerdings zunächst auf die Darlegung solcher Umstände beschränken, die seiner Wahrnehmung zugänglich sind und auf eine Arbeitnehmerüberlassung hindeuten (Eingliederung, Weisungsstruktur). Dann ist es Sache des Arbeitgebers, die für das Gegenteil sprechenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen, dass die gelebte Vertragsdurchführung werkvertragstypisch ausgestaltet ist.

    Die illegale Arbeitnehmerüberlassung ist für Verleiher und Entleiher eine Ordnungswidrigkeit. Dies betrifft nicht nur bewusste Umgehungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Auch die fahrlässige Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis löst bereits den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit aus. Bei wiederholten Verstößen ist sogar der Widerruf der Gewerbeerlaubnis möglich.

    Zum Teil besitzen Werkvertragsunternehmen allerdings gleichzeitig die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung auf der Basis von Leiharbeitsverträgen. Nach derzeitiger Gesetzeslage kommt in diesen Fällen kein Verstoß gegen illegale Arbeitnehmerüberlassung zustande. In diesem Falle heißt das: Die von Scheinwerkverträgen betroffenen Beschäftigten können ihren Arbeitsplatz dann nicht beim Auftraggeber, also konkret dem Entleiher von Fremdarbeitnehmern, einklagen. Dafür greift jedoch der gesetzliche Anspruch auf Gleichbehandlung gegenüber dem Verleiher, sprich ihrem Arbeitgeber – mindestens der Tariflohn für Leiharbeit ist nachzuzahlen!

    Und da es sich um vorsätzliches Vorenthalten von Vergütung handelt, kommt auch der Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in Betracht.

    [Redaktion in Zusammenarbeit mit W&W Publishers, Hanau]

  6. Anonymous sagt:

    Da sind aber fleißige Leute am Feiertag am Werken, um uns mitzuteilen, das es sich um einen Weksvertrag handelt,
    . Au Backe, da bekommen einige heiße Ohren und schwitzige Hände, solltet ihr auch.

  7. Anonymous sagt:

    Die Chefs verlassen das sinkende Schiff. Es geht zu Ende. Was ein Glück.

  8. Anonymous sagt:

    es wird wieder in Rätsel gesprochen! Bitte mehr Deutlichkeit!

  9. Anonymous sagt:

    Der eine Chef in Essen ist schon weg und der zweite geht auch sehr bald. Da das zwei Leute sind die nie freiwillig gehen würden gehe ich mal davon aus das die bereits mehr wissen und das sinkende Schiff rechtzeitig verlassen. Es würde mich nicht wundern wenn die Firma eine Woche vorm 01.07.2015 bekannt macht das Sie zumacht oder der Vertrag wird nicht verlängert oder ähnliches. Es sieht ganz danach aus.

  10. Anonymous sagt:

    oder sie sind gegangen worden! Auch ne Möglichkeit.

  11. Mitarbeiter sagt:

    Der eine Chef schrieb doch das er auf hört von sich aus.
    Vielleicht machen die 2 Herren der Tagschicht das nun, oder der eine der Nachtschicht, ist ja alles möglich.

  12. Rapunzel sagt:

    Und selbst wenn Tabel geht, was solls, is doch wurst. Tabel geht, und wir bleiben. dann kommt halt der nächste. Und sein wir mal ehrlich, wer will uns denn? Ein haufen mit Betriebsrat und mitarbeitern die für ihr recht kämpfen. Die Firmen wollen opfer und nicht sowas wie uns. Hätte Tabel damals das alles gewußt, hätten die uns auch nicht genommen. Also, nur ruhig blut, uns passiert schon nichts. 🙂

  13. Anonymous sagt:

    Der eine ist von sich aus freiwillig gegangen und nicht gegangen worden, das ist Tatsache, da er eine sehr gute Ausbildung hatte und sich auf dem freien Markt die Positionen aussuchen konnte, was man von dem neuen nicht erwarten kann. Was sagt uns das, ohne Ausbildung ist man nur ein Hilfsarbeiter, traurig aber wahr, aber auch diese Leute werden eh für weniger Geld auch benötigt. So ist nun mal das Leben.

  14. Anonymous sagt:

    Sobald man nicht in seinem erlernten Beruf ist gilt man als Hilfskeule. Das wissen die meisten aber nicht. Und On Site Manager ist kein Ausbildungsberuf. Also Hilfskeule

  15. Der Alleswisser sagt:

    Also wenn ein Mensch, ob weiblich oder männlich, den Weg in seine berufliche Karriere als Bankkaufmann gegangen ist und eve. eine Filiale durch Zusatzscheine geführt hat und sich dann entschließt bei einem Personaldienstleister zu arbeiten und dann eine Mannschaft von 200 Mitarbeitern zu führen, da er ja mit seiner Ausbildung bewiesen hat, dass er dazu berechtigt ist, dann frage ich mich, ist das dann eine Hilfskeule, ich denke eher nicht. Aber wenn einer ohne Ausbildung eine Truppe von 200 Leuten führt, dann frage ich mich, was ist das für ein Dienstleister, der so etwas zuläßt, das kann nur von einem sehr schwachen Managment des Dienstleisters führen.

  16. Anonymous sagt:

    R.I.P Peter

  17. Tagschicht sagt:

    Sacko, weißes Hemd und Aktentasche machen wichtig, dann aber nur, wenn man eine Ausbildung hat, ein abgebrochenes Anfangsstudium ist nix. Also ohne eine Ausbildung auf wichtig machen, armes Deutschland. Da war der andere doch viel seriöser, vor dem hatten wir Achtung, jetzt nur noch lachen, über diese Lachnummer.

  18. Tagschicht sagt:

    An die Geschäftsleitung der Fa. Tabel, wisst ihr eigentlich, wen ihr uns vor die Nase gesetzt habt, kramt ein wenig in der Vergangenheit und ihr werdet erstaunt sein, wer uns jetzt führen soll, das kann doch nicht wirklich euer Ernst sein. DW, warum lasst ihr euch so etwas bieten.

  19. Anonymous sagt:

    Vielleicht ist es ja nur kurzweilig. Mal sehen was in 4 Wochen ist.

  20. wir sind sehr unzufrieden mit unseren Kollegen sagt:

    Welche Führung, das sind unsere ehemaligen Kollegen, genau so Hilfskräfte wie wir, die jetzt aber die Nase hoch tragen, besonders die welche neu angelernt wird, die ist die absolute Krönung, habt ihr nix besseres meine Liebe Firma Tabel im Angebot, stellt doch einen neuen Manager ein, der was drauf hat und nicht nur einen auf dicke Hose macht.

  21. Mitarbeiter sagt:

    Kann ich mich bei Tabel bewerben als Manager, habe eine Bildung als Gas und Waaserinstallateuer, besser als nix zu haben, aber ich habe was und habe ein Team von 3 Leuten geführt damit kann ich auch managen.

  22. Blambino sagt:

    Hallo geht’s noch, gibt dem roten doch erst einmal eine Chance, verstehe zwar auch nicht warum die den genommen haben, ist aber wohl nix besseres bei dieser Firma zu holen. Also lasst ihn erst einmal machen, vielleicht überrascht er uns.

  23. Anonymous sagt:

    Der rote will doch eh weg. Der hat keine Lust mehr.

  24. Anonymous sagt:

    Er ist doch nur noch ein paar Stunden am Tag da. Er hat doch schon ein neues Objekt

  25. Schnulli sagt:

    Das Wetter wird gut, die Ärzte stehen mit den Krankenscheinen bereit Laßt uns den Weg gehen.

  26. Memory sagt:

    Unser Kollege Helmut ist so früh gestorben, er hat immer nur gearbeitet, was hat ihm das gebracht. Daher sollten wir uns Gedanken machen, ob dieser Stress das richtige ist, Genießt das Leben, solange man es kann.

  27. Arbeitnehmerclan sagt:

    Krankenscheine sind die Pest für jeden Arbeitgeber, aber sooooo schön für den Arbeitnehmer also lasst uns pesten.

  28. Zaubermaus sagt:

    In Essen ist das Geld drauf, obwohl heute Feiertag ist. 😀

  29. Kugelbumms sagt:

    Memory, weöchen Helmut meinst du?

  30. Mein Geld ist auch drauf sagt:

    Nach 2 Flaschen Vodka habe ich meinen Lohn auch gesehen, weiß aber nicht mehr, ob das die Überhänge vom letztem Monat sind. Ist auch egal, Prost.

  31. HORMONELFE sagt:

    Geld ist heute in Hagen schon drauf.!!!!!!!

  32. Lebe deine tag. sagt:

    Leute die bei der Deutschen Bank sind, haben seit Mittwoch Geld drauf,und ich habe seit heute Geld drauf. Warum so früh? Da können wir uns an unserem BR bedanken.Sie haben mit Hannover telefoniert.Grosses dank am BR!!!

  33. Cooler Boy sagt:

    Schwachsinn, was hat der BR. dazu beigetragen, das die Kohle früher gekommen ist, der BR., der BR., kann es nicht mehr hören.

    Die DW hat früher überwiesen, daher gab es das Geld auch früher, das ist die einzige Erklärung, der BR. soll erst einmal dafür sorgen, das alle Arbeiter gleich bezahlt werden, für die gleiche Arbeit. Dann ziehe ich den Hut vor dem BR., also hier für den BR. folgende Aufgabenstellung, gleiche Arbeit = gleicher Lohn und zwar für alle. Wo gibt es so etwas, das Kollegen bei VUW 10,75 € bekommen in der Stunde und die Kollegen von SOS für die gleiche Maloche nur 9,00 € erhalten in der Stunde, das gleiche bei den Aushilfskräften, der eine bekommt 8,50 € bei VUW, der andere 10,75 € bei VUW, bei SOS alle 8,50 €. Was ist das für eine Unternehmensstrategie, wo Arbeiter für die gleiche Arbeit so unterschiedlich bezahlt werden. So aufii gehts BR, Sondersitzung und Gleichheit für alle schaffen, beschließen und umsetzen. Zeigt wie stark ihr wirklich seit.

  34. Old Tchacka sagt:

    Genau cooler Boy, da steht mir einer bei der Arbeit gegenüber, der für die gleiche Arbeitsstunde 1,75 € mehr bekommt, für Original, genau die gleiche Arbeit, könnte ich ja verstehen wenn es sich um einen Fremddienstleister handeln würde, aber wir werden angeblich vom gleichen Chef bezahlt, was für ein Beschiss, oder sind da doch zwei Arbeitgeber versteckt im Spiel. Daher BR. Prüft das.

  35. jawoll sagt:

    gleicher Lohn, für gleiche Arbeit!

  36. Lebe deine tag. sagt:

    Warum wird alles immer geöscht?

  37. MA-VuW sagt:

    Lohn klage beim Arbeitsgericht gegen Firma Tabel Gruppe.
    Ich werde mein Gehalt bekommen.

  38. VuW-MA sagt:

    Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
    Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, rechtzeitig das geschuldete Gehalt zu zahlen. Das monatlich zu zahlende Gehalt ist in der Regel nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, das heißt der Arbeitgeber muss das Gehalt spätestens am ersten Tag des Folgemonats zahlen. Andere Fälligkeitsregelungen können sich aber aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag ergeben.

    Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung des Gehalts nicht nach, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Er kann

    den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung auffordern und eine Frist zur Zahlung setzen,
    den Arbeitgeber abmahnen,
    die Arbeitsleistung verweigern,
    Zinsen verlangen,
    Schadensersatz verlangen,
    eine Klage auf Zahlung erheben,
    Arbeitslosengeld beantragen,
    fristlos kündigen und Schadensersatz fordern.

  39. Sommeridiot sagt:

    Das gab es auch schon zu WAZ Zeiten, PVS und WZZ. Nur hat hat die alte Elite nie arbeiten müssen, im Gegensatz zu den Tüller Leuten.

  40. RBB sagt:

    Wann kommen die ersten Klagen wegen der unterschiedlichen Bezahlungen der Mitarbeiter unter einem Dach und gegenüber für die gleiche Maloche, wie lange wollen wir uns das noch bieten lassen.

  41. Anonymous sagt:

    Laßt uns eine Sammelklage machen wegen Lohngleichheit gleiche Arbeit und dafür auch gleicher Lohn für alle.

  42. Anonymous sagt:

    Durch unterschiedliche Arbeitsvergütung entsteht unter den Mitarbeitern Neid. Dieser Neid wirkt sich auf das Betriebsklima aus. Wer hier der Meinung ist, dass im Versand unter den Mitarbeitern der VuW und SOS ein gutes Betriebsklima herrscht irrt gewaltig. Ich kann jedem der schlechter bezahlt wird als die VuW – Leute nur raten, kämpft für gleichen Lohn, ihr leistet die gleiche Arbeit.

  43. Lapidarus sagt:

    @Anonymous

    Fettes „Like“!!!!!!!

  44. Anonymous sagt:

    Da hast du aber sowas von recht Anonymous. Zu WZZ Zeiten hatte das Arbeiten noch einigermaßen Spaß gemacht trotz der PVS, bis der denen einen Euro pro Stunde abzog. Danach fing der Neid und die Gehässigkeiten erst richtig an. Wie sagte doch der Anwalt damals mit dem Megaphon auf der Strasse, gleiche Arbeit gleicher Lohn.

  45. Rotbarschfilet sagt:

    Seid ihr verrückt? Wer soll das bezahlen? Firma Tabel schreibt nur rote Zahlen. Übrigens […] wann macht ihr mal wieder eine Betriebsratsversammlung? Freue mich schon auf die Power Point Präsentation von […].

  46. Rotbarschfilet sagt:

    WAS IST MIT DEM WORT „BETRIEBSRAT“ DENN NICHT IN ORDNUNG DAS IHR ES LÖSCHT? Im vorletzten Beitrag stand hinter Übrigens das Wort Betriebsrat, ohne das Wort macht mein Beitrag wenig Sinn. Hilfe, medienmoral löscht hemmungslos Worte sodass Beiträge nur schwer oder gar nicht zu verstehen sind.

  47. Anonymous sagt:

    Die machen in zwei Wochen zu

  48. Rummelsattler sagt:

    Fast, Herr Kollege, in 15 Tagen werden sie Ankündigen das Ende ist. Am 31.12.2015 endet die Ära Tabel.

  49. Anonymous sagt:

    Warum erst Ende des Jahres? Warum sollten Sie weitere 6 Monate rote Zahlen bzw Schulden machen? Ich denke die gehen in einer Nacht und Nebel Aktion in 15 Tagen

  50. Rummelsattler sagt:

    Sie müßen es uns 6 Monate vor dem Ende mitteilen.