Regeln für die Betriebsversammlung

Verschiedene Anfragen bei den Gewerkschaften, wer denn an der morgigen Versammlung in der „Lichtburg“ Essen teilnehmen darf, kann oder sollte, sind der Anlass für folgende Klarstellung:
In einer Betriebsversammlung gelten die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes.
Der Betriebsrat / die Betriebsräte haben als Veranstalter das Hausrecht. Sie erteilen und entziehen z. B. das Wort. Die Betriebsversammlung ist nichtöffentlich. Ihre Dauer ist nicht begrenzt, sondern abhängig vom Informationsbedarf und der Diskussionsfreude der Belegschaft(en).

Jede/r Beschäftigt/r hat das Recht, an der Versammlung teilzunehmen, die Zeit zu Anreise und Rückreise vom/zum Arbeitsort gilt wie die Zeit der Betriebsversammlung selbst als Arbeitszeit.

Aus gegebenem Anlass ist darauf hinzuweisen, dass Dienstanweisungen, die mit Blick auf die normalerweise zu erledigende Tagesproduktion z.B. eine Mindestbesetzung von Redaktionen vorgeben, also Einzelnen indirekt die Teilnahme an der Versammlung untersagen, nicht wirksam sind und einen eklatanten Rechtsbruch darstellen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht es frei, sich kreativ auch optisch zu äußern, z. B. durch „aussagekräftige“ Kleidung und/oder Spruchbänder, Transparente oder andere (Lese-)Zeichen.

Dass bei erheblichem Informations- und Diskussionsbedarf innerhalb einer Betriebsversammlung
und damit verbundener langer Dauer die üblichen Produktionsabläufe beeinträchtigt werden können, ist nicht ungewöhnlich und vom Arbeitgeber zu akzeptieren. Er hat sich ggfs. z. B. durch verstärkten Einsatz freier Mitarbeiter und/oder gekürzte Umfänge darauf einzustellen.

Der Anspruch jeder/jedes Einzelnen ist zu Recht der, von der Geschäftsführung im Verlauf der Versammlung möglichst auf alle gestellten Fragen eine zufrieden stellende Antwort erhalten zu haben.

Für die Versammlung der Belegschaften der vier Zeitungstitel morgen in der „Lichtburg“ bedeutet das konkret, dass die geplanten Besetzungszahlen der Einheiten Content-Desk, Titelredaktionen und Regional- und Lokalredaktionen genannt werden und auch gesagt wird, wo welche Schließungen, Personalreduzierungen oder Kooperationen erfolgen sollen.

10 Antworten zu “Regeln für die Betriebsversammlung”

  1. klarsicht sagt:

    Danke für die eindeutigen Ausführungen. Wurde auch Zeit.
    Dann bis morgen beim „Gruselfilm in der Lichtburg“.

  2. Geklapperknappe sagt:

    Freie sind nicht zugelassen?

  3. […] Welche Auswirkungen die drastischen Sparpläne der WAZ, die am morgigen Freitag bei einer Betriebsversammlung in Essen vorgestellt werden sollen, auf den Online-Bereich haben, ist noch nicht bekannt. Insgesamt schlagen […]

  4. […] ein Hinweis, falls jemand aus oder nach der nichtöffentlichen Betriebsratsversammlung der WAZ bloggt, twittert oder anderweitig berichtet, darf dort auch […]

  5. blitz sagt:

    Regel für wen? Reitz hat die Katze schon aus dem Sack gelassen! Siehe hier: http://www.mediummagazin.de/

  6. meckerbock sagt:

    Hallo,
    bin neu hier und nur durch einen Kollegen auf diese Seite aufmerksam gemacht worden.
    Wann und wo findet denn diese Betriebsversammlung statt?

  7. zeilenschinder sagt:

    Freitag, 5.12., 11 Uhr, Kino „Die Lichtburg“, Essen, Kettwiger Straße. Fußläufig vom Hauptbahnhof zu erreichen.
    .
    Übrigens: Die 15-Uhr-Vorstellung fällt aus! Wir haben massig Zeit.

  8. meckerbock sagt:

    Warum wurde für diese Betriebsversammlung nicht ein öffentlicher Aushang vom BR in z.B. VH3 gemacht?

  9. porschekiller sagt:

    @meckerbock

    Weil das keine Betriebsversammlung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes war, sondern eine „INFO-Veranstaltung“ seitens des Arbeitgebers.

    Wäre es eine BV gewesen, hätte euch der BR als Gastgeber explizit einladen müssen und dieses nicht nur per solitärem Aushang, weil es eben mehrere Betriebsstandorte mit unterschiedlichsten Anwesenheits-Regelungen gibt.

    So habt ihr jetzt dem AG gegenüber mit roundabout 800 Anwesenden ein generelles Interesse an *seiner* Version der zukünftigen Geschäftspolitik kundgetan und euren BR im formalen Sinn zur Abnickung oder höchstens zur marginalen Abschwächung derselbigen legitimiert.

  10. Frank Biermann sagt:

    @Geklapperknappe
    um Deine Frage wenigstens noch nachträglich zu beantworten: Nein, Freie waren gestern nicht zugelassen, die Versammlung war nur für Belegschaftsmitglieder, und das sind die Freien, auch wenn sie unverzichtbare Mitarbeiter der WAZ-Mediengruppe sind, nicht. Du hast aber auch nichts verpasst: Wie die Zukunft der Freien im umstrukturierten WAZ-Konzern aussehen wird, wie ihre Verdienstmöglichkeiten bei reduzierten Umfängen, schmalen Seitenetats und reduzierten Ausgaben aussehen werden, diese Frage wurde nicht mal am Rande thematisiert .
    mfg, Frank Biermann