Workshop für Bildjournalisten der WAZ-Mediengruppe

Der DJV-NRW und die dju in ver.di NRW laden alle Bildjournalistinnen und Bildjournalisten der WAZ-Mediengruppe herzlich ein zu einem Seminartag, der sich ausschließlich um Sie und Ihre Arbeit im WAZ-Fotopool dreht. In drei Workshops erhalten Sie viele nützliche Informationen für Ihren Berufsalltag. Themen sind z.B. Bildrechte und Haftungsfragen, Lizenzmodelle und gemeinsame Vergütungsregeln sowie neue Perspektiven und praktische Tipps für die Vermarktung als Bildjournalist. Und natürlich wollen wir Ihnen auch die Gelegenheit zum Networking geben.

Wann?                 4. Dezember 2010 um 10.15  Uhr
Wo?                    Haus Busch in Hagen

Das Seminar ist für Mitglieder des DJV-NRW und der dju in ver.di NRW kostenfrei. Nichtmitglieder werden vom DJV-NRW eingeladen.

Sie arbeiten hauptberuflich als Freier für WAZ-Fotopool,  möchten gerne teilnehmen, können aber nicht auf Ihr eingeplantes Honorar verzichten? Kein Problem! Der DJV-NRW und die dju in ver.di NRW zahlen ihren Mitgliedern für das Seminar eine Aufwandsentschädigung, für Mitglieder des DJV-NRW in Höhe von 125 Euro und für Mitglieder der dju in Höhe von 113,70 Euro. Nichtmitglieder erhalten bei Verdienstausfall vom DJV-NRW eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro.

Einzelheiten finden Sie hier (bzw.hier als pdf).

Bitte geben Sie diese Einladung an möglichst viele freie Bildjournalisten der WAZ-Gruppe weiter. Wir freuen uns auf Sie.

Update: Einen Bericht über den Workshop finden Sie hier.

5 Antworten zu “Workshop für Bildjournalisten der WAZ-Mediengruppe”

  1. Caroline sagt:

    Hoffentlich nützt es auch was. Das Schlimme ist ja, dass es immer genug Leute gibt, die unter Aufgabe ihrer Rechte für einen Hungerlohn arbeiten. Meistens zwar nicht gut – aber Qualität zählt im WAZ-Konzern ja eh nicht…. Mir hat gerade noch ein Pauschalist der WVW erzählt, dass er mit seiner 60 Euro-TAGESpauschale nicht die rote Laterne tragen würde, er kenne einen Kollegen, der nur 50 bekäme… Wann passiert denn da mal was?

  2. FreierFotolieferant sagt:

    @Caroline

    Da passiert erst etwas wenn sich die Fotografen nicht mehr Fotografen nennen, sondern Taxifahrer, die in der Wartezeit auch mal ein Bild knipsen.
    Wie teuer wäre dann ein bestelltes Foto?

    Solange sich die Fotografen, die von den geringen Löhnen leben müssen, mit fotografischen Amateuren – für die es hauptsächlich eine Ehre ist das Foto veröffentlicht zu sehen – messen lassen müssen werden die Preise nach unten gehen.
    Irgendwann werden die Verlage natürlich merken das es für die Scheckübergabe kein Foto in den Agenturen gibt. Aber das werden sie geschickt mit der Streichung von ein oder zwei Lokalseiten kompensieren können.
    Wenn die Verlagsoberen dann die finanziellen Einbrüche merken, ist es für die freien Lieferanten schon lange vorbei.

  3. sieg sagt:

    Sieg für Bildjournalisten: AGB von WAZ Fotopool rechtswidrig

    Berlin, 30.11.2011 – Die Honorarbedingungen der WAZ New Media, die in erster Linie den Fotopool für die Unternehmen der WAZ Mediengruppe betreibt, sind in weiten Teilen rechtswidrig. Das hat das Landgericht Bochum entschieden. Es gab damit einer Klage des Deutschen Journalisten-Verbands und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di in den wesentlichen Punkten statt. Die von der WAZ-Tochtergesellschaft praktizierten Konditionen für Freie verstoßen nach Ansicht des Gerichts in allen wichtigen Passagen gegen das Urhebervertragsrecht. Die Bochumer Richter haben die in den AGB enthaltenen Pauschalvergütungen untersagt, weil sie die freien Bildjournalistinnen und -journalisten gegenüber Einzelhonoraren deutlich benachteiligen. Nicht zulässig ist auch die so genannte Drittnutzungsklausel wegen mangelnder Intransparenz. Mit ihr sollten dem WAZ Fotopool alle Rechte für die Nutzung von Fotos durch andere WAZ-Medien eingeräumt werden. Aus Sicht des Gerichts fehlte die Definition, welche Unternehmen jetzt und in Zukunft zur WAZ-Mediengruppe gehören. Gekippt wurde auch die Klausel, nach der alle Rechte beim WAZ Fotopool bleiben, wenn das Vertragsverhältnis mit dem freien Fotografen beendet ist.
    Von besonderer Tragweite für die Freien sind die Aussagen des Gerichts zum Umfang der übertragenen Rechte. Sie sind zu weit reichend und daher „unangemessen benachteiligend“. Damit folgte das Bochumer Landgericht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg und entschied zu Gunsten der Freien. Eine endgültige Entscheidung zum zulässigen Umfang der Rechteklausel wird der Bundesgerichtshof im kommenden Jahr treffen.
    „Der Bochumer Richterspruch stärkt die Verhandlungsposition der freien Bildjournalisten gegenüber der WAZ New Media und auch gegenüber anderen Verlagen“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Hier wurde ein weiteres Mal von der Justiz deutlich gemacht, dass ein Medienunternehmen die Rechte der Freien akzeptieren muss“, sagte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke.
    DJV und dju in ver.di 30.11.2011